Bundesregierung verbietet Lachgas und K.o.-Tropfen für Jugendliche

Bundesregierung verbietet Lachgas und K.o.-Tropfen für Jugendliche

Als Reaktion auf den Trend unter Jugendlichen, Lachgas als Partydroge zu konsumieren, hat die Bundesregierung nun ein Verbot für Minderjährige beschlossen. Auch K.o.-Tropfen werden illegal.

Der Gesetzentwurf des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) verbietet es Kindern und Jugendlichen, Lachgas in größeren Mengen zu kaufen oder zu besitzen. Auch der Verkauf über Automaten und im Versandhandel soll verboten werden. Ziel ist es, die Verfügbarkeit für Minderjährige stark einzuschränken.

Gesundheitsministerin Nina Warken warnt davor, die Risiken von Lachgas zu unterschätzen: Schon kleine Mengen können gefährlich sein. Die Folgen reichen von Gefrierverletzungen über Ohnmachtsanfälle bis zu hin zu bleibenden Nervenschäden oder Psychosen. Die Bundesregierung reagiert damit auch auf Forderungen von Medizinern und Polizei, die vor den Folgen des Konsums warnen. In einigen Städten gibt es bereits lokale Verbote, nun soll eine bundesweite Regelung folgen. Auch der Handel und Vertrieb von K.o.-Tropfen wird mit dem neuen Gesetz unter Strafe gestellt.

Schon die Vorgängerregierung unter SPD, Grüne und FDP (Ampel) wollte das Gesetz umsetzen und hat den Entwurf vorbereitet. Sie wurde aber durch die Auflösung im November 2024 daran gehindert.

Hintergrund

Lachgas ist Distickstoffmonoxid (N2O) und seit einigen Jahren als billige Partydroge unter Jugendlichen beliebt. Konsumierende atmen den Stoff über Luftballons ein. Ursprünglich wird Lachgas in der Medizin als leichtes Betäubungsmittel gegen Ängste und Schmerzen eingesetzt.

KnockoutTropfen (GBL und BDO oder ähnliche) dienen Missbrauchstätern in der Partyszene, um potenzielle Opfer zu betäuben oder leichter „abschleppen“ zu können. Es sind geruchs- und geschmackslose Flüssigkeiten, die auf Partys und in Clubs heimlich ins Getränk gemischt werden. Geringe Mengen wirken sexuell erregend (Liquid Ecstasy). Je größer die Dosis, umso eher kommt es zu Schwindel und Müdigkeit bis hin zur Bewusstlosigkeit.

Quellen:
Kabinett beschließt Verbot von Lachgas und K.o.-Tropfen | Tagesschau.de
Bundeskabinett beschließt Lachgasverbot | Bundesgesundheitsministerium.de

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